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Aktuelles
Für August 2010 haben wir aktuelles
zum Thema Reiserecht für Sie vorbereitet:
Bei unverhältnismäßigem Aufwand muss Reisebüro keine Umbuchung von einem 4-Sterne in das gewünschte 5-Sterne-Hotel vornehmen
Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Ein solcher Fall liegt vor, wenn die Ersatzbeschaffung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Dabei ist zu fragen, ob zwischen dem Gewicht des Mangels und dem Aufwand für eine geeignete Abhilfemaßnahme ein auffälliges Missverhältnis besteht. Ein Reisebüro, das für einen Kunden anstatt des gewünschten 5-Sterne-Hotels ein 4-Sterne-Hotel hat buchen lassen, ist daher nicht verpflichtet, ihm eine Unterbringung in einem 5-Sterne-Hotel zu beschaffen, wenn das Reisebüro dafür ein nahezu 6-fachen Kostenaufwand in Vergleich zu dem vereinbarten Preis treffen würde.

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.03.2010, 10 U 162/09


Anspruch eines Fluggastes auf Ausgleichszahlung gegen Fluggesellschaft bei über vierzigstündiger Verspätung
Ein Fluggast hat gegen die Fluggesellschaft einen Anspruch auf Ausgleichszahlung, wenn der gebuchte Flug eine Verspätung von über 40 Stunden hatte. Damit liegt die Verspätung am Endziel bei weit mehr als den für einen Ausgleichszahlungsanspruch geforderten mindestens drei Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit. Es handelt sich dann um eine wie eine Annullierung zu behandelnde große Verspätung. Werden außergewöhnliche Umstände nicht vorgetragen, ist der Anspruch auf Ausgleichszahlung auch nicht ausgeschlossen. BGH, Urteil vom 18.02.2010, Xa ZR 164/07


Entschädigung wegen Rücktritts vor Reisebeginn bei fehlender Möglichkeit einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung
Bei Bestimmung der Höhe der Entschädigung wegen Rücktritts eines Reisenden vor Reisebeginn ist nicht die tatsächliche anderweitige Verwendung, sondern die objektiv noch mögliche anderweitige Verwendung vom Reisepreis in Abzug zu bringen. Insbesondere bei zeitlich weit vor Reiseantritt erfolgten Kündigungen muss der Reiseveranstalter substantiiert vortragen, weshalb eine anderweitige Verwendung der Reiseleistung nicht möglich gewesen ist. Der Schaden ist konkret zu berechnen. AG Bonn, Urteil vom 08.02.2010, 101 C 385/09


Luftfahrtunternehmen hat bei Annullierung eines Flugs wegen technischer Defekte des Flugzeugs grundsätzlich Ausgleichszahlungen zu leisten
Technische Defekte, wie sie beim Betrieb eines Flugzeugs gelegentlich auftreten können, begründen für sich gesehen keine außergewöhnlichen Umstände, die das Luftfahrtunternehmen von der Verpflichtung befreien können, bei einer aufgrund des Defekts erforderlichen Annullierung des Flugs die nach der Fluggastrechteverordnung (EG) vorgesehene Ausgleichszahlung zu leisten. Dies gilt auch dann, wenn das Luftfahrtunternehmen alle vorgeschriebenen oder sonst bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt gebotenen Wartungsarbeiten frist- und ordnungsgemäß ausgeführt hat. BGH, Urteil vom 12.11.2009, Xa ZR 76/07





Im Juli hatten wir aktuelles zum Thema
Baurecht für Sie vorbereitet:


Einwendungen gegen die inhaltliche Richtigkeit der Schlussrechnung aus einem Werkvertrag unterfallen nicht der zweimonatigen Prüffrist der VOB/B
Einwendungen gegen die Richtigkeit der abgerechneten Positionen einer Schlussrechnung im Rahmen eines Werkvertrages unter wirksamer Einbeziehung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B – sind auch bei einer Rechnungsprüfung nach Ablauf der zweimonatigen Prüffrist nicht ausgeschlossen. Die Ausschlussfrist betrifft lediglich den Einwand der fehlenden Prüfbarkeit der Schlussrechnung. Allein der Ablauf der Prüfungsfrist begründet keine Verwirkung von Einwendungen gegen die inhaltliche Richtigkeit der Schlussrechnung. Dies ist nur der Fall, wenn zur Überschreitung der Frist weitere Umstände hinzukommen, die das Vertrauen des Auftragnehmers rechtfertigen, der Auftraggeber werde etwaige Einwände gegen die Schlussrechnung nicht mehr geltend machen.

OLG Brandenburg, Urteil vom 01.04.2010, 12 U 1/10


Bei üblicher grenzständiger Bebauung liegt keine Verletzung von Abstandsflächen durch grenzständigen Neubau vor
Ein Verstoß gegen Abstandsflächenrecht ist dann nicht anzunehmen, wenn die nähere Umgebung des Bauvorhabens von einer grenzständigen oder grenzüberschreitenden Bebauung geprägt ist. In einem solchen Fall kann zunächst davon ausgegangen werden, dass auch bei einem neuen Vorhaben die grenzständige Bebauung verlangt werden kann. Zudem kann sich ein Nachbar dann nicht wegen eines Verstoßes gegen Abstandsflächenrecht gegen ein Bauvorhaben wenden, wenn die Bebauung des eigenen Grundstücks ebenfalls grenzständig erfolgt ist. Eine solche Rechtsausübung wäre unbillig.

OVG Sachsen, Beschluss vom 03.03.2010, 1 B 23/10


Kein Anspruch auf Restwerklohn aus vorzeitig beendetem Pauschalpreisvertrag bei Einheitspreisabrechnung für erbrachte Leistungen
Eine Werkunternehmerin hat keinen Restvergütungsanspruch aus einem vorzeitig beendeten Pauschalpreisvertrag, wenn sie die Vergütung nicht gesondert für den Teil berechnet, der im Zeitpunkt der Kündigung erbracht und für den Teil, der noch nicht erbracht ist. Es ist für eine Abrechnung nicht ausreichend, die erbrachten Leistungen mit Einheitspreisen zu versehen, da sich daraus kein Bezug zu dem Pauschalpreis ergibt.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2009, I-23 U 9/09


Neben Neuherstellung einer Straße in Auftrag gegebene Sanierung eines weiteren Zwischenabschnitts stellt keine Zusatzleistung dar
Wird ein Unternehmen mit der Neuherstellung einer Straße samt Abfallentsorgung des Oberbaus beauftragt, stellen mündlich nachträglich in Auftrag gegebene Arbeiten zur Sanierung der Straße in einem anderen Zwischenbereich keine Zusatzleistung dar, wenn der zweite Auftrag allein aus Praktikabilitätsgründen zeitnah zum ersten Auftrag erteilt wurde und möglichst zeitgleich erfüllt werden sollte. Eine Zusatzleistung setzt eine in technischer Hinsicht oder von der beabsichtigten Nutzung her bestehende unmittelbare Abhängigkeit zu der bisher vereinbarten Leistung voraus. Daran fehlt es, wenn die Straßensanierung im Zwischenbereich in keinem Zusammenhang mit dem Leistungsziel des ersten Vertrages steht.

OLG Köln, Urteil vom 23.02.2010, 3 U 33/09





Im Juni hatten wir aktuelles zum Thema
Familienrecht für Sie vorbereitet:


Auch im Rahmen der gesteigerten Erwerbsobliegenheit darf Unterhaltspflichtigem kein fiktiver unrealistischer Stundenlohn berechnet werden
Eine Gerichtsentscheidung zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Streitigkeiten über die Unterhaltspflicht eines Vaters gegenüber seinem Kind verstößt gegen Verfassungsrecht, wenn die Anforderungen an die Bewilligung überspannt wurden. Maßgeblich ist die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverteidigung, insbesondere ob sich der Vater erfolgreich auf seine fehlende (fiktive) Leistungsfähigkeit berufen kann. Zwar ist es grundsätzlich erlaubt, fiktiv erzielbare Einkünfte zu berücksichtigen. Doch darf von dem Unterhaltspflichtigen auch im Rahmen seiner gegenüber minderjährigen Kindern gesteigerten Erwerbsobliegenheit nichts Unmögliches verlangt werden. Handelt es sich um einen Unterhaltspflichtigen ohne Ausbildung und dazu um einen Suchtabhängigen, dürfen keine unrealistischen fiktiven Stundenlöhne zugrunde gelegt werden.

BVerfG, Beschluss vom 11.03.2010, 1 BvR 3031/08


Berücksichtigung der Gesamtumstände ist bei Unterhaltsbefristung geboten
Wenn der Unterhaltsberechtigte während der Ehe fast durchgehend erwerbstätig war und die Möglichkeit hatte, sich beruflich seinen persönlichen Fähigkeiten und Neigungen entsprechend zu entfalten, während die Unterhaltspflichtige zunächst 20 Jahre lang den Haushalt und die Kinder versorgte und sich erst im Anschluss daran ihrem beruflichen Fortkommen widmen konnte und zudem durch die während der Ehe begründeten hohen Verbindlichkeiten der Parteien faktisch allein belastet wird, lassen diese atypischen Umstände auch beim Krankenunterhalt - trotz der bestehenden besonderen Verpflichtung zur nachehelichen Solidarität - eine zeitnahe Befristung des Unterhaltsanspruchs geboten erscheinen.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.03.2010, II-8 UF 165/09


Keine Unterhaltsbefristung, wenn Ehefrau aufgrund ehebedingter Erkrankung der Aufbau einer Altersversorgung nicht möglich war
Ehebedingte Nachteile, die bei der Prüfung der Herabsetzung/Begrenzung eines Anspruchs auf Altersunterhalt zu berücksichtigen sind, können auch darin liegen, dass es der unterhaltsberechtigten Ehefrau nach der Scheidung infolge teilweise ehebedingter Erkrankung und ehebedingter beruflicher Abstinenz nicht mehr gelungen ist, eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit zu finden und so ihre Altersversorgung weiter aufzubauen. Der Annahme ehebedingter Nachteile steht in diesem Fall nicht entgegen, dass die Ehefrau nach der Scheidung bis zum Erreichen des Rentenalters zwar Unterhalt, nicht jedoch Altersvorsorgeunterhalt erhalten hat.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.04.2010, 2 UF 147/09


Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit bei ungerechtfertigter Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Verpflichteten
Der Unterhaltsverpflichtete ist im Rahmen des Kinderunterhalts für seine fiktive Leistungsunfähigkeit bzw. die Einhaltung der an die gesteigerte Erwerbsobliegenheit zu stellenden Anforderungen in vollem Umfange darlegungs- und beweisbelastet. Von einem Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit ist auszugehen, wenn der Verpflichtete sein Arbeitsverhältnis unbegründet kündigt. Allein die Behauptung eines krankheitsbedingten Ausfalles bzw. einer gesundheitlichen Einschränkung ist unsubstantiiert und damit unbeachtlich. Der Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit führt zu einer verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Zurechnung real erzielbarer Einkünfte.

OLG Brandenburg, Urteil vom 25.03.2010, 9 UF 17/09


Für eine im Miteigentum der Eheleute stehende und von einem allein genutzte Wohnung erfolgt eine Zurechnung des Wohnwertes
Es ist nicht zu beanstanden, wenn bei den Einkünften des zum Kindesunterhalt Verpflichteten eine Zurechnung des Wohnwertes für die im Miteigentum der Kindeseltern stehende, nach der Trennung vom Verpflichteten allein genutzte Immobilie erfolgt. Im ersten Jahr unmittelbar nach der Trennung der Eheleute bis zur Einleitung des Scheidungsverfahrens kann dem im Familienheim Verbliebenen noch nicht der volle Nutzungswert, sondern lediglich die ersparte Miete für eine angemessene kleinere Wohnung zugerechnet werden. Dem sind allerdings in vollem Umfang die von den Verpflichteten getragenen Kreditbelastungen und nicht nur der hälftige Betrag gegenüberzustellen.

OLG Brandenburg, Urteil vom 01.04.2010, 9 UF 83/09


Nachehelicher Unterhalt auch bei volljährigem Kind wegen ständiger Betreuungsnotwendigkeit aufgrund einer Behinderung
Auch im Falle der Betreuung eines volljährigen behinderten Kindes kommt ein Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt nur dann in Betracht, wenn dies der Billigkeit entspricht. Das ist nur dann der Fall, wenn die persönliche Betreuung nach Maßgabe der im Gesetz genannten kindbezogenen oder elternbezogenen Gründen erforderlich ist. Sind die Eltern allerdings übereinstimmend der Auffassung, dass eine persönliche Betreuung des gemeinsamen Kindes erforderlich ist, ist für die Bemessung des Betreuungsunterhalts von der Notwendigkeit einer persönlichen Betreuung auszugehen. Der Umfang der danach notwendigen persönlichen Betreuung ist dann bei der Bemessung einer Erwerbspflicht des betreuenden Elternteils zu berücksichtigen. Ist eine ständige Betreuung des behinderten gemeinsamen Kindes erforderlich, scheidet eine Erwerbstätigkeit des Berechtigten schon aus kindbezogenen Gründen aus.

BGH, Urteil vom 17.03.2010, XII ZR 204/08


Darlehen für Ersatz beim Auszug in der Ehewohnung verbliebener Wohnungseinrichtung auch bei fehlendem Mindestkindesunterhalt berücksichtigungsfähig
Da minderjährige Kinder ihre Lebensstellung von den unterhaltspflichtigen Eltern ableiten, ist es nicht von vornherein ausgeschlossen, eine Schuldentilgung des Verpflichteten zu berücksichtigen, wenn der Mindestunterhalt des Kindes nicht gesichert ist. Vielmehr ist eine Abwägung nach den Umständen des Einzelfalles vorzunehmen, wobei die Interessen des Unterhaltsschuldners, des Drittgläubigers und des Unterhaltsgläubigers zu berücksichtigen sind. Wird ein Darlehen zum überwiegenden Teil für die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen verwendet, welche nach dem Auszug des Unterhaltspflichtigen in der ehelichen Wohnung verblieben sind und damit auch den dort weiterhin wohnenden unterhaltsberechtigten Kindern zugute kommen, ist das Darlehen insoweit bei der Ermittlung des Unterhaltsbetrages zu berücksichtigen.

OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.03.2010, 10 UF 1612/09





Im Mai hatten wir aktuelles zum Thema
Mietrecht für Sie vorbereitet:


Rückerstattung der Nebenkostenvorauszahlung bei unterlassener Abrechnung durch den Vermieter auch bei Gewerberaummietverhältnis
Ein Mieter kann bei beendetem Mietverhältnis unmittelbar auf Rückerstattung der Nebenkostenvorauszahlungen klagen, wenn der Vermieter seiner Verpflichtung zur Erteilung der Abrechnung nicht innerhalb der Frist von längstens einem Jahr nachkommt. Der Mieter ist nicht gehalten, zuerst auf Erteilung der Abrechnung zu klagen. Für das gewerbliche Mietrecht gelten insofern keine Besonderheiten, die eine andere Beurteilung rechtfertigen würden. Die Rechte– und Pflichtenlage ist in Bezug auf die Abrechnung von Nebenkostenvorschüssen bei einem Gewerberaummietverhältnis nicht anders zu beurteilen als bei einen Wohnraummietverhältnis.

KG, Urteil vom 22.03.2010, 8 U 142/09


Kosten für die Versorgung leerstehender Räume sind nicht vom Mieter zu tragen
Der Mieter ist nicht verpflichtet, die Versorgung von Räumen mitzuübernehmen, die Dritten überlassen sind oder vom Vermieter genutzt werden. Auch die Kosten, die auf leerstehende Räume entfallen, hat nicht der Mieter zu tragen. Werden auf Kosten des Mieters von ihm nicht angemietete Räume mitgeheizt, hat der Mieter einen Schadensersatzanspruch. Zu erstatten sind die auf die überschießende Fläche entfallenden Heizkosten.

OLG Rostock, Urteil vom 10.12.2009, 3 U 253/08


Unverhältnismäßige Abwälzung von Schönheitsreparaturen führt zur Unwirksamkeit der formularvertraglichen Klausel im Ganzen
Die Beschränkung des Begriffs der Schönheitsreparaturen unter anderem auf das Streichen der Fußböden und der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und der Außentüren von innen bildet den Maßstab der Klauselkontrolle und markiert auf diese Weise die Grenze dafür, welche Arbeiten dem Mieter in einer Klausel über dessen Verpflichtung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen auferlegt werden dürfen. Eine formularvertragliche Erweiterung dieser Arbeiten ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam. Bei der Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen handelt es sich um eine einheitliche Rechtspflicht, die sich nicht in Einzelmaßnahmen aufspalten lässt. Stellt sich die Verpflichtung aufgrund unzulässiger Ausgestaltung in ihrer Gesamtheit als übermäßig dar, hat dies die Unwirksamkeit der Vornahmeklausel insgesamt zur Folge.

BGH, Urteil vom 10.02.2010, VIII ZR 222/09


Begründung eines eigenen Hausstandes des volljährig werdenden Kindes stellt berechtigtes Interesse für Eigenbedarf dar
In der Kündigung wegen Eigenbedarfs für ein volljähriges Kind, das erstmals einen eigenen Hausstand gründen will, braucht nur dies ausgeführt zu werden. Es ist nicht erforderlich, die zur Zeit der Kündigung gegebenen konkreten Wohnverhältnisse darzustellen, denn allein schon die Begründung eines eigenständigen Haushalts eines volljährig werdenden Kindes stellt für sich genommen ein vernünftiges Anliegen dar, unabhängig davon, in welcher (unselbstständigen) Wohnsituation sich das Kind bisher befand. Insoweit kommt es nicht darauf an, ob besondere Ausnahmefälle denkbar sein könnten, in denen sich das Anliegen gleichwohl als unvernünftig darstellt, weil sich der Umzug als massive Einschränkung der bisherigen Verhältnisse erweist, die den Wunsch nach Selbstständigkeit bereits für sich genommen als unsinnig erscheinen lässt. Denn mitgeteilt werden müssen im Kündigungsschreiben nur die Kerntatsachen, aus denen sich das berechtigte Interesse ergibt.

LG Bonn, Urteil vom 18.03.2010, 6 S 5/10


Einer "ca."-Angabe bei der Mietwohnfläche kommt für Bemessung der Minderungshöhe wegen Abweichung von mehr als 10 % keine Bedeutung zu
Auch wenn die als Beschaffenheit vereinbarte Wohnfläche mit einer "ca."-Angabe versehen ist, liegt ein zur Mietminderung berechtigender Sachmangel dann vor, wenn die tatsächliche Fläche mehr als 10 % unter der vereinbarten Quadratmeterzahl liegt. Bei der Beurteilung der Erheblichkeit des Mangels ist nicht eine zusätzliche Toleranzspanne anzusetzen. Für die Berechnung der Minderung ist in diesem Fall ebenfalls die prozentuale Unterschreitung der vereinbarten Quadratmeterzahl maßgebend und nicht eine um eine Toleranzspanne verringerte Flächenabweichung.

BGH, Urteil vom 10.03.2010, VIII ZR 144/09





Im April hatten wir aktuelles zum Thema
Betreuungsrecht für Sie vorbereitet:


Bei Befriedigung des Betreuers durch Staatskasse Rückgriff gegen Betreuten nur möglich, soweit einzusetzendes Vermögen vorhanden ist

Soweit die Staatskasse den Betreuer befriedigt, geht dessen Anspruch gegen den Betreuten auf die Staatskasse über. Ein erfolgreicher Rückgriff der Staatskasse gegen den Betroffenen setzt voraus, dass dieser zum maßgebenden Zeitpunkt nicht mittellos ist. Mittellos ist er dann, wenn er den Aufwendungsersatz oder die Vergütung aus seinem einzusetzenden Einkommen oder Vermögen nicht oder nur zum Teil oder nur in Raten oder nur im Wege gerichtlicher Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen aufbringen kann. Sein Vermögen hat der Betroffene dabei nach den Regelungen des Zwölften Sozialgesetzbuches einzusetzen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung der Mittellosigkeit ist der Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz.
LG Koblenz, Beschluss vom 02.12.2009, 2 T 798/09


Feststellung der Berufsmäßigkeit einer Tätigkeit als Verfahrenspfleger kann konkludent erfolgen

Das Gericht hat festzustellen, ob eine Pflegschaft berufsmäßig erfolgt oder nicht. Diese Feststellung soll bei der Bestellung erfolgen, kann aber auch später noch vom Beschwerdegericht oder auch noch im Vergütungsfestsetzungsverfahren und zudem auch für die Vergangenheit erfolgen. Es bedarf auch keiner förmlichen Feststellung. Es reicht, wenn das Gericht den Pfleger als Berufspfleger angesehen hat, wobei es auch genügt, wenn dies aus der gerichtlichen Festsetzung der Vergütung hervorgeht.
OLG Naumburg, Beschluss vom 11.11.2009, 4 WF 52/09


Ärztliches Zeugnis reicht für Erweiterung der Betreuung eines psychisch Erkrankten um den Aufgabenkreis der Aufenthaltsbestimmung nicht aus

Für die Erweiterung der Betreuung eines unter einer chronischen rezidivierenden Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis leidenden Betroffenen um den Aufgabenkreis der Aufenthaltsbestimmung ist ein entsprechendes ärztliches Zeugnis nicht ausreichend, wenn es sich bei der beschlossenen Aufgabenkreiserweiterung nicht nur um eine vorläufige Maßnahme im Wege der einstweiligen Anordnung handelt. Hat sich der vollständig orientierte Betroffene bei der Anhörung zudem klar und deutlich gegen die Aufgabenkreiserweiterung ausgesprochen und hierzu eine differenzierte Meinung vertreten, ist das für die Aufgabenkreiserweiterung erforderliche Gutachten auch nicht von Amts wegen einzuholen.
LG Aachen, Beschluss vom 11.12.2009, 3 T 400/09


Ausschluss der Haftung des Betreuungsvereins bei Bestellung eines Vereinsbetreuers als Person

Wird ein Vereinsbetreuer als Person zum Betreuer bestellt, so haftet bei einem durch den Betreuer verursachten Schaden nicht der Betreuungsverein. Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung der Haftung des Betreuungsvereins besteht nur für den Fall, dass der Verein selbst zum Betreuer bestellt wird. Für eine analoge Anwendung auf den Fall, dass ein Vereinsbetreuer als Person bestellt wird, fehlt die Vergleichbarkeit der Sachlage. Dies ergibt sich daraus, dass der Betreuungsverein nur dann in die Betreuung eingreifen kann, wenn er selbst bestellt ist. Es besteht kein Bedürfnis für eine analoge Anwendung, da Betreuungsvereine eben aus dem Grund der beschränkten Haftung für die bei Ihnen beschäftigten Betreuer eine Versicherung abschließen müssen. OLG Koblenz, Urteil vom 11.12.2009, 8 U 1274/08


Kein Beschwerderecht eines Nacherben gegen vormundschaftsgerichtlichen Vorbescheid zur Aufgabe des Vorerbeneigentums

Erteilt das Vormundschaftsgericht einen Vorbescheid, mit dem die Genehmigung zur Aufgabe des Eigentums durch den Betreuer an einem Hausgrundstück angekündigt wird, welches der Betreute als nicht befreiter Vorerbe erhalten hat und dessen Unterhaltungskosten er aus seinem Einkommen und Vermögen nicht finanzieren kann, so ist eine Beschwerdeberechtigung des Nacherben, der die Zustimmung zur Veräußerung des Grundstückes verweigert, zur Anfechtung dieses Vorbescheides nicht gegeben.
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 22.10.2009, 20 W 175/09


Das Unterlassen einer Antragstellung auf freiwillige Weiterversicherung eines geistig und körperlich behinderten Betreuten stellt eine Pflichtverletzung des Betreuers dar

Nach Auslaufen eines gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsschutzes hat der Betreuer dafür Sorge zu tragen, dass der Betreute freiwillig weiterversichert wird. Gerade bei einer schwer geistig und körperlich behinderten Person ist das Bestehen dieser Versicherungen von großer Bedeutung, da medizinische und pflegerische Leistungen ständig in Anspruch genommen werden müssen. Das Unterlassen einer Antragstellung bei der Krankenkasse auf freiwillige Folgeversicherung stellt eine zumindest fahrlässige Pflichtverletzung des Betreuers dar, die den in Anspruch genommenen Träger der Sozialhilfe aufgrund wirksamer Abtretung zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches berechtigt.
OLG Hamm, Urteil vom 08.08.2009, 13 U 75/07





Im März hatten wir aktuelles zum Thema
Werkvertragsrecht für Sie vorbereitet:


Ausschluss der Geltendmachung von Umsatzsteuer für den Ersatz nicht reparierter Schäden gilt nicht im Werkvertragsrecht

Soweit die Geltendmachung von Umsatzsteuer bei einem Schadensersatzanspruch nur dann zugelassen ist, sofern sie tatsächlich angefallen, in der Regel also die Reparatur tatsächlich durchgeführt worden ist, gilt dies entsprechend dem Wortlaut der gesetzlichen Regelung nur für Fälle der Sachbeschädigung, nicht aber für vertragliche Ansprüche im Werkvertragsrecht. Verlangt der Bauherr daher die durch Kostenvoranschlag oder Sachverständigengutachten ermittelten Sanierungskosten als Schadensersatz, kann er, sofern er nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, den Bruttobetrag einschließlich Umsatzsteuer beanspruchen.
OLG Celle, Beschluss vom 18.01.2010, 7 U 201/09


Bauunternehmer darf nicht unter Missachtung von DIN-Normen darauf vertrauen, dass ein Haus den Belastungen des Ausschachtens standhält

Ein Bauunternehmer, der beim Ausschachten eines Hauses gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch den Bruch des Fundaments eines Hauses verursacht hat, kann sich nicht auf bereits vorhandene Baumängel berufen. Einen Grundsatz, wonach sich der Werkunternehmer auf einen bestimmten Zustand und eine bestimmte Beschaffenheit einer zu bearbeitenden Sache verlassen darf, gibt es im Werkvertragsrecht grundsätzlich nicht. Das gilt umso mehr dann, wenn ein Bauunternehmer eine allgemein anerkannte Regel der Technik missachtet und sich hierdurch gerade die Gefahr verwirklicht, die durch die missachtete Regel vermieden werden sollte.
OLG Celle, Urteil vom 05.08.2009, 7 U 237/08


Kein Vergütungsanspruch für vor Widerrufsfrist erbrachte Leistungen

Eine Allgemeine Geschäftsbedingung mit dem Inhalt, dass bei Kündigung eines Werklieferungsvertrages über den Einbau eines Treppenlifts vor Produktionsbeginn eine Pauschalvergütung von 30% des vereinbarten Preises zu zahlen ist, ist unwirksam. Im Falle der Kündigung des Vertrages durch den Besteller hat der Unternehmer keinen Anspruch auf Vergütung für mit der Produktion des Treppenlifts verbundenen Leistungen, die er vor Ablauf einer vertraglich vereinbarten Widerrufsfrist erbracht hat.
OLG Hamm, Urteil vom 10.11.2009, 19 U 34/09


Vertrag über die Abnahme von Abfällen ist auch dann ein Werkvertrag, wenn der Abnehmer die Abfälle verwerten will


Bei einem Vertrag über die Abnahme von Abfällen (hier: Gülle) handelt es sich auch dann um einen Werkvertrag, wenn der Abnehmer die Abfälle wirtschaftlich verwerten will. Eine in einem Werkvertrag vermittels Allgemeiner Geschäftsbedingungen vereinbarte feste Laufzeit schließt das gesetzliche bestehende Kündigungsrecht nur aus, wenn ein entsprechender Parteiwille für den Besteller unmissverständlich zu erkennen ist.
OLG Oldenburg, Urteil vom 05.11.2009, 14 U 61/09


Bei mangelhafter Reparatur eines Pkw-Motors sind Kosten der anderweitigen Ersatzvornahme zu erstatten

Tritt nach der Reparatur eines Fahrzeugmotors ein vom Auftragnehmer zu verantwortender weitaus erheblicherer Schaden auf, muss er dem Auftraggeber die durch eine anderweitige Ersatzvornahme entstandenen Kosten erstatten. Eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung ist in einem derartigen Fall entbehrlich, wenn der Auftragnehmer erklärt hat, zur Reparatur des Zweitschadens außerstande zu sein.
OLG Koblenz, Urteil vom 29.10.2009, 5 U 772/09





Im Februar hatten wir aktuelles zum Thema
Arbeitsrecht für Sie vorbereitet:


Häufige Toilettenbesuche rechtfertigen keine Gehaltskürzung
Häufige Toilettenbesuche rechtfertigen keine Gehaltskürzung. Durch minutiöse schriftliche Aufzeichnungen hatte der beklagte Rechtsanwalt feststellen lassen, dass sein Angestellter im Zeitraum vom 08.05. bis 26.05.2009 insgesamt 384 Minuten auf der Toilette verbracht hatte. Der Beklagte rechnete daraufhin die Toilettenzeiten auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses hoch und kam zu dem Ergebnis, dass der Kläger bis Mai 2009 zusätzlich zu den üblichen Pausen- und Toilettenzeiten insgesamt 90 Stunden auf der Toilette verbrachte. Hierfür zog er dem Kläger 682,40 Euro vom Nettogehalt ab. (Pressemitteilung des Gerichts)

ArbG Köln vom 21.01.2010, 6 Ca 3846/09


Arbeitnehmer muss bei Arbeitsunfall das vorsätzliche Handeln des Arbeitgebers darlegen
Der Arbeitgeber haftet gegenüber seinem Arbeitnehmer nur dann für Personenschäden, die durch einen Versicherungsfall verursacht worden , wenn er den Versicherungsfall vorsätzlich oder auf einem versicherten Weg herbeigeführt hat. Kann der Arbeitnehmer jedoch nicht darlegen, dass der Arbeitgeber vorsätzlich gehandelt hat, ist eine auf Schmerzensgeld gerichtete Zahlungsklage wegen eines Arbeitsunfalls unbegründet.

LAG Hessen, Urteil vom 12.08.2009, 2 Sa 579/0


Klage gegen Postmindestlohnverordnung erfolgreich
Die am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über zwingende Arbeitsbedingungen für die Branche Briefdienstleistungen (Postmindestlohnverordnung) verletzt die klagenden Arbeitgeber in ihren Rechten, weil die Beklagte bei deren Erlass das gesetzlich in § 1 Abs. 3a S. 2 Arbeitnehmer-Entsendegesetz a.F. vorgeschriebene Beteiligungsverfahren nicht eingehalten hat. Mit dieser Verordnung sind Mindestlöhne für die Branche Briefdienstleistungen nach Maßgabe des Tarifvertrages für verbindlich erklärt worden, den der Arbeitgeberverband Postdienste e.V. und die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft "ver.di" im November 2007 geschlossen haben. (Pressemitteilung des Gerichts)

BVerwG vom 28.01.2010, 8 C 19.09


Stichtagsregelung darf nicht zu einer Bindung des Arbeitnehmers weit nach Ablauf des Bezugszeitraums führen
Eine Stichtagsregelung in einer Betriebsvereinbarung, nach der eine Bonuszahlung von einem ungekündigten Bestand des Arbeitsverhältnisse zum Auszahlungszeitpunkt abhängig gemacht wird, erweist sich jedenfalls dann als unwirksam, wenn die vorgesehene Bonuszahlung 25 % des Jahreseinkommens des betreffenden Arbeitnehmers übersteigt. Der vorrangige Zweck der Zahlung als Leistungs- und Entgeltteil rechtfertigt keine Stichtagsregelung, die zu einer Bindung des Arbeitnehmers weit nach Ablauf des Bezugszeitraums führt.

LAG Hessen, Urteil vom 20.08.2009, 14/18 Sa 612/0


Auch Betriebsrentner werden von der Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien umfasst
Die Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien erfasst auch dann Betriebsrentner, wenn diese nach der Satzung der Gewerkschaft nur noch außerordentliche Mitglieder ohne Stimmrecht sind. Die Gewerkschaft ist nicht nur rechtlich daran gehindert, die Betriebsrentner von den sie betreffenden Entscheidungen in Fragen der Tarifpolitik auszuschließen. Die Betriebsrentner haben auch einen damit korrespondierenden Anspruch darauf, an den tarifpolitischen Entscheidungsprozessen, soweit sie sie betreffen, ebenso mitzuwirken, wie Gewerkschaftsmitglieder, die noch aktive Arbeitnehmer sind. Ferner ist die Festsetzung von Altersgrenzen in den betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit europarechtlich in der Regel zulässig.

BAG, Urteil vom 11.08.2009, 3 AZR 23/08


Bei sieben Arbeitstagen pro Woche steht einem Arbeitnehmer 28 Tage Jahresurlaub zu
Ein Arbeitnehmer, der sieben Tage in der Woche arbeitet, kann Urlaubsabgeltung ausgehend von einem Jahresurlaub von 28 Tagen begehren. Das Bundesurlaubsgesetz will dem Arbeitnehmer mindestens vier Wochen Jahresurlaub gewähren. Dies würde in einem solchen Fall durch einen 24-tägigen Jahresurlaub nicht erreicht. Der Umstand, dass eine regelmäßige Arbeit an sieben Wochentagen gesetzwidrig ist, steht dem nicht entgegen.

LAG München, Beschluss vom 07.01.2010, 6 Ta 1/10


Ohne Ertragsabhängigkeit einer Bonuszahlung kann schlechtes Unternehmensergebnis nicht zur Grundlage einer Zahlungsverweigerung gemacht werden
Eine Zusage zu einer Abfindung in Millionenhöhe wegen des Verlustes des Arbeitsplatzes und zu einer variablen Vergütung muss trotz schlechter Ertragslage des Unternehmens gegenüber dem ausscheidenden Arbeitnehmer eingehalten werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Ertragslage des Unternehmens nicht zur Geschäftsgrundlage des Aufhebungsvertrages gemacht worden ist und einzige Voraussetzung für die Auszahlung der variablen Vergütung der Verbleib des Arbeitnehmers bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ist. Gegen eine Ertragsabhängigkeit der Bonuszahlung spricht insbesondere der Umstand, dass die Zahlung in Ansehung der Wertschätzung des Arbeitnehmers erfolgt ist.

ArbG Frankfurt/Main, Urteil vom 15.10.2009, 3 Ca 1957/09


Kein Rückkehrrecht des Arbeitnehmers bei Übergang des Arbeitsverhältnisses nach Privatisierung einer Anstalt des öffentlichen Rechts
Einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis im Wege eines Betriebsteilübergangs vom Landesbetrieb Krankenhäuser Hamburg - Anstalt öffentlichen Rechts - auf eine GmbH übergegangen ist, steht kein Recht auf Rückkehr zur Freien und Hansestadt Hamburg zu, wenn der Landesbetrieb Krankenhäuser Hamburg - Anstalt öffentlichen Rechts - nach erfolgter Rechtsformänderung in privatrechtliche Trägerschaft überführt worden ist und der Arbeitnehmer mit der GmbH in der Zwischenzeit einen Auflösungsvertrag sowie einen neuen Arbeitsvertrag abgeschlossen hatte.

BAG, Urteil vom 22.10.2009, 8 AZR 889/08


Unzureichende Deutschkenntnisse als Kündigungsgrund
Ist ein Arbeitnehmer nicht in der Lage, in deutscher Sprache abgefasste Arbeitsanweisungen zu lesen, so kann eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt sein. Es stellt keine nach § 3 Abs. 2 AGG verbotene mittelbare Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft dar, wenn der Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern die Kenntnis der deutschen Schriftsprache verlangt, soweit sie für deren Tätigkeit erforderlich ist. Der Arbeitgeber verfolgt ein im Sinne des Gesetzes legitimes, nicht diskriminierendes Ziel, wenn er - z.B. aus Gründen der Qualitätssicherung - schriftliche Arbeitsanweisungen einführt. (Pressemitteilung des Gerichts)

BAG vom 28.01.2010, 2 AZR 764/08


Verkürzung der Stellungnahmepflicht des Personalrates ist nur bei erheblichen Gründen gerechtfertigt
Kürzt die Dienststelle bei Benehmensherstellung zur außerordentlichen Kündigung die Stellungnahmefrist von einer Woche auf drei Tage ab, ohne dass ein dringender Fall vorliegt, ist die vor Ablauf der Wochenfrist ausgesprochene Kündigung unwirksam. Diese Rechtsfolge tritt auch ein, wenn der Personalrat die Fristabkürzung nicht beanstandet hat. Die Kürzung der Stellungnahmefrist steht nämlich nicht in der freien Entscheidung eines Dienststellenleites. Vielmehr ist notwendige Voraussetzung, dass ein dringender Fall die Fristverkürzung erforderlich macht. Nicht jeder sachliche Grund ist dabei ausreichend, vielmehr muss es sich um Gründe von erheblichem Gewicht handeln. Die Vermeidung von etwaigen Zustellungsproblemen rechtfertigt dementsprechend keine Verkürzung der Stellungnahmefrist.

LAG Niedersachsen, Urteil vom 03.11.2009, 13 Sa 1497/08





Im Januar hatten wir aktuelles zum Thema
Familienrecht für Sie vorbereitet:


Unterhaltsbedarf eines geschiedenen Ehegatten bemisst sich bei Wiederverheiratung des unterhaltspflichtigen Ehegatten nach der Drittelmethode
Der Unterhaltsbedarf des geschiedenen Ehegatten ist bei Wiederverheiratung des unterhaltspflichtigen Ehegatten zur gleichmäßigen Aufteilung des Einkommens der Beteiligten nach der sogenannten Drittelmethode zu bemessen. Auf Seiten des neuen Ehegatten kommt es bei der Unterhaltsbemessung nicht auf dessen Anspruch auf Familienunterhalt an, sondern auf den hypothetischen Unterhaltsanspruch im Fall einer Scheidung. Kommt hierfür ein Anspruch wegen Kinderbetreuung in Frage, so haben elternbezogene Gründe, die auf der Rollenverteilung in der neuen Ehe beruhen, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben. Wurde der Unterhalt als Aufstockungsunterhalt vor 2008 durch Urteil festgelegt, bewirkt die danach in Kraft getretene Neuregelung zur Herabsetzung und Begrenzung noch keine Änderung der wesentlichen Verhältnisse, sodass keine eigenständige Abänderungsmöglichkeit gegeben ist.

BGH, Urteil vom 18.11.2009, XII ZR 65/09


Rückständiger Unterhalt muss nach einem Jahr geltend gemacht werden, sonst droht Verwirkung
Rückständige Unterhaltsforderungen unterliegen der Verwirkung und müssen deshalb binnen Jahresfrist geltend gemacht werden. Anderenfalls droht die Verwirkung; d.h. der rückständige Unterhalt kann nicht mehr geltend gemacht (eingeklagt oder auch vollstreckt) werden. Dass die Verjährung der Unterhaltsansprüche eines minderjährigen Kindes bis zu dessen Volljährigkeit gehemmt ist, ändert hieran nichts, wenn aus besonderen Gründen sowohl das „Zeit- als auch das Umstandsmoment“ der Verwirkung erfüllt ist. Von einem dringend auf den Unterhalt angewiesenen Gläubiger muss erwartet werden, dass er sich zeitnah um dessen Durchsetzung kümmert. Wird hiervon abgesehen, erweckt dies regelmäßig den Eindruck, der Unterhaltsgläubiger ist in dem fraglichen Zeitraum nicht bedürftig. (Pressemitteilung des Gerichts)

OLG Thüringen vom 01.04.2009, 2 WF 85/09


Wer gesteigerte Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern verletzt, muss sich nur reell erzielbares Mindesteinkommen zurechnen lassen
Auch derjenige, der seine gesteigerte Erwerbsobliegenheit gegenüber seinen minderjährigen Kindern verletzt und sich deswegen fiktives Einkommen zurechnen lassen muss, kann nicht einfach zur Zahlung des Mindestunterhalts verurteilt werden. Man kann ihm nur so viel fiktives Einkommen zurechnen, wie er wirklich erzielen könnte. Für ungelernte Hilfsarbeiter, die von Zeitarbeitsfirmen beschäftigt werden, ist in Sachsen von einem Lohn nicht über 1.000 Euro netto auszugehen.

OLG Dresden, Beschluss vom 21.10.2009, 24 UF 342/09


Für eine Leistungsklage besteht kein Rechtsschutzbedürfnis, wenn mit einer Jugendamtsurkunde bereits ein vollstreckbarer Unterhaltstitel vorliegt
Der Unterhaltsanspruch einer bei ihrer Mutter lebenden Tochter gegen ihren Vater besteht bis zum Eintritt der Volljährigkeit, ohne dass es auf die Frage der Einkommensverhältnisse auf Seiten der Kindesmutter ankäme. Es ist im Falle eines titulierten Kindesunterhaltsanspruchs durch eine Jugendamtsurkunde davon auszugehen, dass aus nicht befristeten Unterhaltstiteln über den Eintritt der Volljährigkeit hinaus weiter vollstreckt werden kann, bis eine Abänderung durch den Unterhaltsschuldner durchgesetzt worden ist. Nur soweit ein höherer Unterhalt beansprucht wird, kann dies mit der Abänderungsklage geltend gemacht werden.

OLG Köln, Urteil vom 10.11.2009, 4 UF 60/09


Verpflichtung eines unterhaltsverpflichteten Elternteils zu Mindestunterhalt auch bei unwirtschaftlicher selbständiger Tätigkeit
Ein Elternteil ist auch dann zur Leistung des Mindestunterhaltes verpflichtet, wenn sein Einkommen unterdurchschnittlich ist. Etwas anderes gilt nur, wenn der Elternteil trotz Ausnutzung aller seiner Möglichkeiten nicht in der Lage ist, den Mindestunterhalt zu erwirtschaften. Die vollzeitige Ausübung einer unwirtschaftlichen selbständigen Tätigkeit (hier: Führung eines schlecht gehenden Sonnenstudios) kann dabei dem unterhaltsberechtigten Kind nicht entgegengehalten werden. Der Unterhaltsverpflichtete ist verpflichtet, einer Tätigkeit nachzugehen, die auch verhältnismäßig adäquates Einkommen abwirft.

OLG Koblenz, Beschluss vom 04.06.2009, 7 WF 452/09


Umgangrecht mit Übernachtung bei Kindern ist im Vorschulalter nicht grundsätzlich ausgeschlossen
Es gibt keinen Grundsatz, dass ein Umgang mit Übernachtung bei Kindern im Vorschulalter nicht stattfindet. Bei dieser Frage ist immer auf den Einzelfall abzustellen. Neue Umstände, die die Anordnung eines Übernachtungsumgangs nach einer Anbahnungszeit gestatten können, liegen vor, wenn das Kind inzwischen eine gute Beziehung zum Vater aufgebaut hat, dieser sich in der Anbahnungszeit fast vorbildlich verhalten hat und das Kind bereits über Übernachtungserfahrung bei den Großeltern verfügt. Dagegen reicht der Einwand nicht, dass die Wohnung des Vaters regelmäßig nicht aufgeräumt ist. Für den Anfang ist für eine langsame Anbahnung und Gewöhnung eine Übernachtung pro Monat angemessen.

OLG Nürnberg, Beschluss vom 28.10.2009, 7 UF 1009/09





Für die Vormonate haben wir nunmehr die aktuelle Rechtsprechung jeweils als pdf-Dokument hinterlegt:

  • Dezember 2009 - Marken- und Kennzeichnungsrecht
  • November 2009 - Baurecht
  • Oktober 2009 - Verkehrsrecht
  • September 2009 - Erbrecht
  • August 2009 - Reiserecht
  • Juli 2009 - Mietrecht
  • Juni 2009 - Arbeitsrecht
  • Mai 2009 - AGB-Recht
  • April 2009 - Familienrecht
  • März 2009 - Versicherungsrecht
  • Februar 2009 - Werkrecht
  • Januar 2009 - Beamtenrecht / Dienstrecht
  • Dezember 2008 - Verkehrsstraf- und ordnungswidrigkeitenrecht
  • November 2008 - Kaufrecht
  • Oktober 2008 - Erbrecht
  • September 2008 - Baurecht
  • August 2008 - Reiserecht
  • Juli 2008 - Mietrecht
  • Juni 2008 - Familienrecht
  • Mai 2008 - Arbeitsrecht
  • April 2008 - Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht
  • März 2008 - - Baurecht
  • Februar 2008 - Versicherungsrecht
  • Januar 2008 - Arbeitsrecht
  • Dezember 2007 - Mietrecht