Damit Mandanten die fachliche Kompetenz ihres Rechtsanwalts einschätzen können, stellt die BRAK (Bundesrechtsanwaltskammer) denjenigen Anwälten, die ihrer Fortbildungspflicht in besonderer Weise nachgekommen sind, das Zertifikat "Qualität durch Fortbildung" aus.
Mit einer Urkunde bestätigt die BRAK, dass die für das Zertifikat festgelegten Anforderungen an Art und Umfang der Fortbildung erfüllt wurden.
Innerhalb von drei Jahren muss ein Rechtsanwalt mindestens 360 Punkte (36 Stunden) in den Modulen materielles Recht, Berufsrecht , Verfahrens- oder Prozessrecht sowie Betriebs-, Personal- oder Verhandlungsführung erarbeiten.
Fortbildungsbescheinigung des DAV
Um die Qualität anwaltlicher Dienstleistungen sichtbar zu machen, hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) eine DAV-Fortbildungsbescheinigung geschaffen, die denjenigen Rechtsanwältem ausgestellt wird, die sich regelmäßig fortbilden.
Die Bescheinigung wird jährlich ausgestellt, an diejenigen Rechtsanwälte die nachweislich mindesten 10 Fortbildungsstunden nachweisen können.