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Sportrecht


Der Begriff Sportrecht umfasst das selbstgesetzte Recht des Sportes, dass sich in Satzungen und Regelwerken der jeweiligen Sportverbände und Sportvereine finden lässt.
Konflikten und schwierigen Verhandlungssituationen kann man auch im Sportrecht nicht immer ausweichen. Unterschiedliche Interessen zwischen Unternehmen, Sportverbänden, Vereinen, Leistungs- und Breitensportlern können schnell eskalieren.
Dementsprechend besteht auch hier erheblicher rechtlicher Beratungsbedarf aller Beteiligten, insbesondere wenn nicht unerhebliche Vermögensinteressen im Vordergrund stehen.

Die hiesige Kanzlei bietet Ihnen im Bereich des Sportrechts fundierte Kenntnisse des Vertrags- und jeweiligen Satzungsrechtes und ist sich stets der Besonderheiten der einzelnen Sportarten bewusst.

Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem folgende Bereiche:
  • Beratung
  • Überprüfung von Arbeitsverträgen (Spieler, Trainer, Manager)
  • Ausarbeitung und Erstellung von Arbeitsverträgen
  • Überprüfung und Erstellung von Werbe- und Sponsorenverträgen
  • Überprüfung und Erstellung von Vermarktungs- und Lizenzverträgen
  • Vertretung vor Sportausschüssen
  • Vertretung in Sportstrafsachen