Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber auf allen Gebieten
des Arbeitsrechts.
Unsere Tätigkeit umfasst die Beratung so wie die gerichtliche und außergerichliche Durchsetzung
Ihrer Interessen, sowie es das rechtliche Verhältnis zwischen dem einzelnen Arbeitgeber und dem
einzelnen Arbeitnehmer betrifft.
Wir überprüfen die arbeitsvertraglichen Pflichten der Vertragsparteien,
geben Ihnen Rechtsrat beim Zustandekommen des Arbeitsvertrages und sind gerade zum Zeitpunkt der Beendigung
des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung verlässliche und erfahrene Vertreter Ihrer Interessen.
Unsere Kanzlei befasst sich darüber hinaus mit der Rechtsvertretung und Schulung von Betriebsräten.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt findet sich auf dem Rechtsgebiet der
arbeitsrechtlichen Interessengemeinschaften,
wie den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden,
dem Tarifvertragsrecht sowie dem Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben.
Unser Leistungsspektrum im Arbeitsrecht umfasst insbesondere folgende Bereiche: