Rechtsstreitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bzw. zwischen Wohnungseigentümern
nehmen häufig einen langen Zeitraum in Anspruch, verursachen mitunter
beträchtliche Kosten
und belasten das persönliche Verhältnis
der Betroffenen.
Daher stehen wir Vermietern, Mietern und Wohnungseigentümern
bereits im Vorfeld eines etwaigen Prozesses beratend zur Seite,
um frühzeitig eine sachgerechte Regelung zu treffen.
Daneben setzen wir uns selbstverständlich
auch im gerichtlichen Verfahren nachdrücklich für die Interessen
unserer Mandanten ein.
Unsere Tätigkeit umfasst dabei beispielsweise
folgende Sachgebiete:
- Beratung im Vorfeld des Abschlusses eines Mietvertrages, insbesondere über
die Wirksamkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen
- Durchsetzung des Mietzinsanspruchs
- Geltendmachung von Minderungsansprüchen wegen Mängeln der Wohnung,
z.B. Schimmel
- Ansprüche auf Erstattung der Kosten für vom Mieter vorgenommene
Reparaturen gegen den Vermieter
- Rückgabe der Kaution (unter Berücksichtigung der Möglichkeit
einer Aufrechnung bzw. eines Zurückbehaltungsrechts)
- Kündigung des Mietverhältnisses, insbesondere fristlose Kündigung
aus wichtigem Grund, Eigenbedarfsgründe
- Schadensersatz wegen Mangels der Mietsache, Beschädigung der Mietsache
durch den Mieter oder ungerechtfertigter Eigenbedarfskündigung des
Vermieters.
Wohnungseigentümern bieten wir darüber hinaus eine umfassende Beratung
und Vertretung bei Baumängeln und im Zusammenhang mit
der Erhebung gemeindlicher Abgaben.