Urlaub - die bekanntlich schönste Zeit des Jahres.
Damit kein Albtraum daraus wird, sollte
man wissen, welche Rechte einem zustehen. Das Reiserecht regelt die Rechtsverhältnisse
zwischen den Reisenden und dem Reiseveranstalter auf der Basis des geschlossenen
Reisevertrages.
Wir informieren Sie umfassend über die Ihnen zustehenden Rechte; wann Sie von
einer Reise zurücktreten können und wie man Reisemängel richtig anzeigt.
Da es leider nicht immer Positives nach der Rückkehr zu berichten gibt, stehen wir
Ihnen insbesondere bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche in folgenden Bereichen zur
Verfügung:
- Stornierungen
- Reklamationen
- Reiserücktritt
- Verspätungen der Verkehrsmittel
- Gepäckverlust
- Reisemängel und Schadensersatz
Hierbei müssen Sie beachten, dass Reisemängel unverzüglich der
Reiseleitung vor Ort mitgeteilt und von dieser schriftlich bestätigt werden sollten.
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den
Reiseveranstalter muss bis spätestens einen Monat nach der Rückkehr schriftlich
angezeigt werden, da ansonsten die Durchsetzung schwierig wird.