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Reiserecht
Urlaub - die bekanntlich schönste Zeit des Jahres.
Damit kein Albtraum daraus wird, sollte man wissen, welche Rechte einem zustehen. Das Reiserecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen den Reisenden und dem Reiseveranstalter auf der Basis des geschlossenen Reisevertrages.
Wir informieren Sie umfassend über die Ihnen zustehenden Rechte; wann Sie von einer Reise zurücktreten können und wie man Reisemängel richtig anzeigt.
Da es leider nicht immer Positives nach der Rückkehr zu berichten gibt, stehen wir Ihnen insbesondere bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche in folgenden Bereichen zur Verfügung:

  • Stornierungen
  • Reklamationen
  • Reiserücktritt
  • Verspätungen der Verkehrsmittel
  • Gepäckverlust
  • Reisemängel und Schadensersatz


Hierbei müssen Sie beachten, dass Reisemängel unverzüglich der Reiseleitung vor Ort mitgeteilt und von dieser schriftlich bestätigt werden sollten.
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Reiseveranstalter muss bis spätestens einen Monat nach der Rückkehr schriftlich angezeigt werden, da ansonsten die Durchsetzung schwierig wird.