Als Strafrecht bezeichnet man den Teil der Rechtsordnung,
der die Voraussetzungen der Strafbarkeit sowie die einzelnen Merkmale des strafwürdigen Verhaltens festlegt,
bestimmte
Strafen androht und neben sonstigen Rechtfolgen insbesondere Maßregeln der
Besserung und Sicherung vorsieht.
Nach der Schwere der Strafdrohung werden alle rechtswidrigen Taten in Verbrechen und
Vergehen eingeteilt.
Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit
Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
Vergehen sind rechtwidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer
geringen Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe betroht sind.
Eine Hinzuziehung des Anwalts ist bereits während eventueller Ermittlungen ratsam.
Für den Fall einer Verhaftung steht Ihnen umgehend ein Anwalt zur Verfügung und
bei Inhaftierung ist ein Gespräch in der JVA möglich.
Insoweit haben Sie mit der hiesigen Kanzlei immer einen zuverlässigen Partner an
Ihrer Seite.
Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem folgende Bereiche:
- Beratung
- Korrespondenz mit den ermittelnden Behörden (Polizei, Staatsanwaltschaft)
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten
- Strafverteidigung
- Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen
- Vertretung im Nebenklageverfahren
- Rechtsbeistand bei Zeugenvernehmungen
- Vertretung in Ordnungswidrikeitsverfahren
- Verteidigung in Jugendstrafsachen