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Versicherungsrecht
Jeder Bürger schließt in seinem Leben diverse Versicherungsverträge ab. Zu diesen zählen auch Reise-, Diebstahl-, Kasko- und Haftpflichtversicherungen sowie private Kranken-, Renten- und Lebensversicherungen.
Nicht selten kommt es zu Konflikten zwischen dem Versicherungsnehmer und den Gesellschaften, wenn der Versicherungsfall eintritt.

Als Versicherungsnehmer sind Sie dazu verpflichtet, den Schadenseintritt nachzuweisen.
Hierbei ist zu beachten, dass Sie bezüglich der Angaben zum Schadenshergang und zur Schadenshöhe wahrheitsgemäße Aussagen machen sollten, da ansonsten bei Nachweis der Falschangabe der Versicherer von der Pflicht der Leistung im Schadensfall befreit wird.

Insbesondere vor dem Hintergrund der zahlreichen Besonderheiten, die bei einem Vertragsabschluss vorliegen können, und bei Ansprüchen aus Kranken- oder Unfallversicherungen, bei denen zunächst das Vorliegen der tatsächlichen Anspruchsvoraussetzungen zu klären ist, sollte anwaltlicher Beistand in Anspruch genommen werden.

Unsere Kanzlei wird Ihnen bei der Auseinandersetzung mit den Versicherungsunternehmen mit bedeutendem Wissen zur Seite stehen.
Auch Terminvereinbarungen außerhalb der Kanzlei sind jederzeit möglich.

Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem folgende Bereiche:
  • Beratung
  • Überprüfung des Versicherungsvertrages unter allen zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen
  • Außergerichtliche Geltendmachung der Ansprüche
  • Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens zum Nachweis von Invalidität etc.
  • Schadensabwicklung mit dem Versicherungsunternehmen
  • Überprüfung und Erstellung von Vergleichsangeboten
  • Gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche