Verfremdete Bilder bedürfen der Einwilligung des Abgebildeten
Ein prominenter Sportler muss es nicht hinnehmen, dass verfremdete Porträts von ihm ohne seine Einwilligung verbreitet werden. Dies hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf heute entschieden und damit ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Düsseldorf aus dem vergangenen November bestätigt.