Daneben setzen wir uns selbstverständlich auch im gerichtlichen Verfahren nachdrücklich für die Interessen unserer Mandanten ein.
Unsere Tätigkeit umfasst dabei beispielsweise folgende Sachgebiete:
- Beratung im Vorfeld des Abschlusses eines Mietvertrages, insbesondere über die Wirksamkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen
- Durchsetzung des Mietzinsanspruchs
- Geltendmachung von Minderungsansprüchen wegen Mängeln der Wohnung, z.B. Schimmel
- Ansprüche auf Erstattung der Kosten für vom Mieter vorgenommene Reparaturen gegen den Vermieter
- Rückgabe der Kaution (unter Berücksichtigung der Möglichkeit einer Aufrechnung bzw. eines Zurückbehaltungsrechts)
- Kündigung des Mietverhältnisses, insbesondere fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, Eigenbedarfsgründe
- Schadensersatz wegen Mangels der Mietsache, Beschädigung der Mietsache durch den Mieter oder ungerechtfertigter Eigenbedarfskündigung des Vermieters.
Wohnungseigentümern bieten wir darüber hinaus eine umfassende Beratung und Vertretung bei Baumängeln und im Zusammenhang mit der Erhebung gemeindlicher Abgaben.