Nach der Schwere der Strafdrohung werden alle rechtswidrigen Taten in Verbrechen und Vergehen eingeteilt.
Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
Vergehen sind rechtwidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringen Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe betroht sind.
Eine Hinzuziehung des Anwalts ist bereits während eventueller Ermittlungen ratsam. Für den Fall einer Verhaftung steht Ihnen umgehend ein Anwalt zur Verfügung und bei Inhaftierung ist ein Gespräch in der JVA möglich.
Insoweit haben Sie mit der hiesigen Kanzlei immer einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite.
Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem folgende Bereiche:
- Beratung
- Korrespondenz mit den ermittelnden Behörden (Polizei, Staatsanwaltschaft)
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten
- Strafverteidigung
- Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen
- Vertretung im Nebenklageverfahren
- Rechtsbeistand bei Zeugenvernehmungen
- Vertretung in Ordnungswidrikeitsverfahren
- Verteidigung in Jugendstrafsachen