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Verbraucher können eine Online-Bestellung von Heizöl nun doch widerrufen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Bei „Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Heizöl“ sei das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht ausgeschlossen, heißt es in dem Urteil des BGH(Az. VIII ZR 249/14). Damit widersprach der BGH unteren Gerichten.

Laut Urteil können Verbraucher überraschend die Bestellung von Heizöl nach den gleichen Regeln stornieren, wie sie etwa für den Kauf von Kleidung oder Elektrogeräten per Telefon oder Internet gelten. Verbraucher können auf Grundlage dieses Urteils Heizölbestellungen jederzeit innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist problemlos widerrufen.

Voraussetzung ist, dass die Ware noch nicht im Tank ist und dass die Verbraucher per Fax, Telefon oder via Internet bestellt haben. Interessant wird ein solcher Widerruf für den Verbraucher, wenn nach der Bestellung die Preise weiter sinken.

In dem Mietrechtsstreit um den rauchenden Mieter Friedhelm A. entschied das Amtsgericht Düsseldorf am 31.07.2013 zu Gunsten der Vermieterin. Die fristlose Kündigung wurde bestätigt.

Ein Mieter dürfe zwar grundsätzlich in seiner Wohnung rauchen. Dies sei von dem vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung gedeckt. Der Vermieter eines Mehrparteienhauses müsse es jedoch nicht dulden, wenn Zigarettenrauch im Treppenhaus zu einer unzumutbaren und unerträglichen Geruchsbelästigung führe. Der Schutz der körperlichen Unversehrtheit der weiteren Mieter sei insoweit gegenüber der allgemeinen Handlungsfreiheit des Beklagten vorrangig.