Telefon

(+49) 0 23 02 / 20 28 90

Öffnungszeiten

Fabian Völker

Fabian Völker

Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei im wesentlichen Punkt parallel gelagerten Revisionsverfahren entschieden, dass vorformulierte Bestimmungen über ein Bearbeitungsentgelt in Darlehensverträgen zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher unwirksam sind.

Im Verfahren XI ZR 405/12 (vgl. dazu die Pressemitteilungen Nrn. 36/2013 und 3/2014) macht der klagende Verbraucherschutzverein gegenüber der beklagten Bank im Wege der Unterlassungsklage die Unwirksamkeit der im Preisaushang der Beklagten für Privatkredite enthaltenen Klausel "Bearbeitungsentgelt einmalig 1%" geltend. Die Klage ist in beiden Vorinstanzen erfolgreich gewesen.

Im Verfahren XI ZR 170/13 (vgl. dazu die Pressemitteilungen Nrn. 176/2013 und 199/2013) begehren die Kläger als Darlehensnehmer von der beklagten Bank aus ungerechtfertigter Bereicherung die Rückzahlung des von der Beklagten beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags berechneten Bearbeitungsentgelts. Die Parteien schlossen im März 2012 einen Online-Darlehensvertrag. Dazu hatten die Kläger die von der Beklagten vorgegebene und auf deren Internetseite eingestellte Vertragsmaske ausgefüllt, die u. a. folgenden Abschnitt enthielt: "Bearbeitungsentgelt     EUR. Das Bearbeitungsentgelt wird für die Kapitalüberlassung geschuldet. Das Entgelt wird mitfinanziert und ist Bestandteil des Kreditnennbetrages. Es wird bei der Auszahlung des Darlehens oder eines ersten Darlehensbetrages fällig und in voller Höhe einbehalten."

 

Der Kläger verlangt vom Nachlasspfleger der zwischenzeitlich verstorbenen Beklagten Rückzahlung einer Zuwendung, die er an die Beklagte während der zwischen den Parteien seit 2003 bestehenden nichtehelichen Lebensgemeinschaft geleistet hat.

Der Kläger war Inhaber eines Sparbriefs in Höhe von 50.000 € mit Laufzeit bis 27. Oktober 2009. Im Mai 2007 begaben sich die Parteien auf eine mehrmonatige gemeinsame Europareise. Kurz vor dem geplanten Abreisedatum veranlasste der Kläger, dass der Sparbrief über 50.000 € aufgeteilt wurde. Eines der neuen Papiere über einen Betrag von 25.000 € wurde auf den Namen der Beklagten ausgestellt.

 

Ein mangelhaft ausgeführtes Tattoo kann den Tätowierer zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichten, ohne dass er zur Nachbesserung berechtigt ist. Hierauf hat der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm mit Beschluss vom 05.03.2014 unter Bezugnahme auf eine zutreffende erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Bochum hingewiesen.

RuhrAdvokaten - Ihre Anwaltskanzlei  für Familienrecht, die Sie (außer)gerichtlich vertritt und vertrauensvoll berät

Ihre Anwälte in Witten

Bei einer Scheidung gilt es viele Aspekte zu berücksichtigen und immer eine individuelle Lösung für die einzelnen Probleme zu finden. Zu regeln sind immer die finanziellen Angelegenheiten der Ehepartner, dazu gehört in erster Linie der Unterhalt für die Kinder und während der Trennung einkommensschwächere Ehepartner, sowie die Ansprüche des Versorgungsausgleichs und die Frage der Vermögensverteilung.

 

Rufen Sie uns an: 0 23 02 / 20 28 90

 

Unsere Kanzlei berät und vertritt sie außergerichtlich und gerichtlich in folgenden Gebieten:

  • Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Gütertrennung, Verträge für Lebenspartnerschaften
    Beratung - Erstellung - Prüfung

  • Verträge oder Vereinbarungen zur Regelung des Zusammenlebens in nichtehelichen Lebensgemeinschaften

  • Kindesunterhalt, Elterliche Sorge, Umgangs- und Abstammungsrecht

  • Trennung, Scheidung, Verfahren zur Aufhebung von Lebenspartnerschaften

  • Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt

  • "Die Schei­dungs­im­mo­bi­lie"
    Grunds­tücks­re­ge­lung bei Tren­nung und Schei­dung

  • Vermögensauseinandersetzung, Rückabwicklung ehebedingter Zuwendungen

  • Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich


Kosten einer Trennung

Wichtig zu wissen ist, dass die Kosten der Scheidung bei einer einvernehmlichen Scheidung günstiger als bei einer streitigen sind. Welche Kosten insgesamt bei einer Scheidung entstehen, richtet sich danach, worüber die Eheleute im Einzelnen streiten. Grundsätzlich richten sich die Kosten nach dem Gegenstandswert des Verfahrens, der vom Gericht festgesetzt wird. Eine kompetente Vertretung im Ehescheidungsverfahren hilft auf jeden Fall Kosten zu sparen! Der Bundesfinanzhof hat jüngst entschieden, dass Scheidungskosten steuerlich absetzbar sind.

Informieren Sie sich jetzt: 0 23 02 / 20 28 90

 

Ehevertrag -Scheidungsfolgen regeln!

Der frühzeitige Gang zum Anwalt lohnt sich, weil es gerade kurz nach der Trennung noch häufig möglich ist, eine vernünftige Auseinandersetzung des Vermögens zu besprechen und für die Kinder Umgangs- und Sorgerechtsmodelle zu entwickeln, die dauerhaft tragbar sind. Die getroffenen Regelungen können dann in einer Scheidungsfolgenvereinbarung notariell beurkundet werden.

Falls Sie Rat bezüglich der Ausgestaltung eines Ehevertrages oder Lebenspartnerschaftsvertrages suchen, weil Sie schon bei der Heirat späteren Streit vermeiden wollen, können Sie auf die langjährige Erfahrung der RuhrAdvokaten in diesen Bereichen bauen.

 

In einem Eilverfahren hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen das Jobcenter verpflichtet, eine Reise nach Indonesien zu finanzieren. Dort lebt der zehnjährige Sohn des Antragstellers, der in Deutschland „Hartz IV“ bezieht.

Der u.a. für das Bauvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat hat heute entschieden, dass ein Unternehmer, der bewusst gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* (SchwarzArbG) verstoßen hat, für seine Werkleistung keinerlei Bezahlung verlangen kann.
Der Beklagte beauftragte die Klägerin 2010 mit der Ausführung der Elektroinstallationsarbeiten. Vereinbart wurde ein Werklohn von 13.800 € einschließlich Umsatzsteuer sowie eine weitere Barzahlung von 5.000 €, für die keine Rechnung gestellt werden sollte. Die Klägerin hat die Arbeiten ausgeführt, der Beklagte hat die vereinbarten Beträge nur teilweise entrichtet.

Der durch das Auffahren des hinteren Fahrzeugs beim Vordermann verursachte Schaden kann bei einem Kettenauffahrunfall hälftig zu teilen sein, wenn der Ablauf der Zusammenstöße der beteiligten Fahrzeuge nicht mehr aufzuklären ist. Das hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 06.02.2014 unter teilweiser Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Münster entschieden.

Ein privater Bauherr ist im Rahmen seiner bestehenden Verkehrssicherungspflicht nicht verpflichtet, den beauftragten Handwerker anzuweisen, für Dacharbeiten erforderliche Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Er haftet deswegen nicht, wenn ein Handwerker vom Dach stürzt, weil er die gebotene Absicherung der beauftragten Dacharbeiten unterlassen hat. Das hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 21.02.2014 im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens entschieden und die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Münster bestätigt.

Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein Mieter Schadensersatz für die Erneuerung einer Schließanlage schuldet, wenn er einen zu seiner Wohnung gehörenden Schlüssel bei Auszug nicht zurückgibt. Der Beklagte mietete ab dem 1. März 2010 eine Eigentumswohnung des Klägers. In dem von den Parteien unterzeichneten Übergabeprotokoll ist vermerkt, dass dem Beklagten zwei Wohnungsschlüssel übergeben wurden. Das Mietverhältnis endete einvernehmlich am 31. Mai 2010. Der Beklagte gab nur einen Wohnungsschlüssel zurück.

Beamtete Lehrer dürfen sich auch weiterhin nicht an Streiks beteiligen, zu denen die Gewerkschaften ihre angestellten Kollegen aufrufen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Die Klägerin, eine Lehrerin, die in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit mit dem beklagten Land stand, blieb im Jahr 2009 dreimal dem Unterricht fern, um an Warnstreiks teilzunehmen, zu denen die Gewerkschaft GEW während der auch von ihr geführten Tarifverhandlungen aufgerufen hatte. Die Gewerkschaft wollte ihrer Forderung nach einer Gehaltserhöhung von 8 % und deren anschließender Übernahme in die Beamtenbesoldung Nachdruck verleihen. Die Klägerin hatte ihr Fernbleiben der Schulleiterin angekündigt, die sie auf das beamtenrechtliche Streikverbot hingewiesen hatte.

Logo

Die Rechtsanwaltskanzlei RuhrAdvokaten gehört zu den bekannten und überregional tätigen Kanzleien auf den Gebieten des Zivil-, Verwaltungs- und Strafrechtes. 

Öffnungszeiten

  • Montag
    8:30 - 13 Uhr und 14 - 17:30 Uhr
  • Dienstag
    8:30 - 13 Uhr und 14 - 17:30 Uhr
  • Mittwoch
    8:30 - 13:30 Uhr
  • Donnerstag
    8:30 - 13 Uhr und 14 - 17:30 Uhr
  • Freitag
    8:30 - 13:30 Uhr

 

Termine sind außerhalb dieser Öffnungszeiten möglich.

Kontaktinformationen

Kanzlei Witten

  Wideystr. 9 | 58452 Witten

Kontakt

  0 23 02 / 20 28 90

  0 23 02 / 20 28 92 0

  Info@RuhrAdvokaten.de