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Kündigung nach Arbeitsunfall möglich

Auch wenn ein Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall schwer verletzt wurde und das Arbeitsverhältnis mit ihm trotz Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente aufrecht erhalten wurde, darf ihm der Arbeitgeber krankheitsbedingt kündigen. Dies dann, wenn die Prognose nicht erwarten lässt, dass der MItarbeiter noch in absehbarer Zeit in den Betrieb zurückkehren könne.

Im Gegensatz zur Meinung des seit mehr als vier Jahren arbeitsunfähig kranken Mannes bestehe keine besondere Schutzwürdigkeit wegen des Arbeitsunfalls. Das würde den Arbeitgeber bei seiner weiteren Personalplanung unangemessen benachteiligen, ohne das ihn ein Verschulden an dem Unfall treffe.
( Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 191/12)

 

Quelle: Rheinische Post, 15.06.2013

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