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Stundenlohn von 1,59 € ist sittenwidrig

Das Arbeitsgericht Eberswalde hat auffallend niedrige Löhne eines uckermärkischen Pizza-Lieferservice als sittenwidrig bezeichnet. Die Kammer gab am Dienstag einer Klage des Jobcenters Uckermark gegen den Arbeitgeber statt, wie das Gericht mitteilte. Er muss demnach an das Jobcenter rund 11 000 Euro Aufstockungsleistungen für überwiegend geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer zurückzahlen. 

Der Betreiber des Pizza-Services beschäftigt Arbeitnehmer, die nach Gerichtsangaben bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 14 Stunden 100 € bis 165 € brutto verdienen. Außerdem seien dort auch Vollzeitkräfte tätig, die bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden 430 € brutto erhalten. Der Betreiber des Pizza-Service zahle ihnen also Stundenlöhne von 1,59 €, 1,65 € und 2,72 €. Für acht dieser Arbeitnehmer hatte das Jobcenter Aufstockungsleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gewährt.

Das Gericht stellte fest, dass diese Löhne um mehr als die Hälfte unter dem ortsüblichen Entgelt für vergleichbare Tätigkeiten liegen. Hätte der Arbeitgeber im ortsüblichen Rahmen gezahlt, hätte das Jobcenter Aufstockungsleistungen nicht oder nicht in dieser Höhe zahlen müssen. Das Urteil des Arbeitsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

Nach Angaben der Zeitung "Die Welt" gehen auch in anderen märkischen Landkreisen Jobcenter gegen Lohndumping vor. Die Jobcenter der Landkreise Oberspreewald-lausitz und Elbe-Elster sollen sechs Klagen am Arbeitsgericht Cottbus eingereicht haben. Erste Verhandlungen sind für Mitte Oktober geplant.

Urteil des Arbeitsgericht Eberswalde vom 09.09.2013 - Az 2 Ca 428/13

Quelle: dpa, Die Welt | Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de

 

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