Die freie Wahl eines Anwalts ist verbindliches europäisches Recht
Die Rechtsberatung durch Mitarbeiter einer Rechtschutzversicherung ersetzt nicht die Beauftragung eines selbst gewählten Anwaltes. Es ist Rechtsschutzversicherungen verwehrt zu entscheiden, wann welcher Rechtsanwalt beauftragt werden darf, entschied der EuGH am 7. November 2013.