Schmerzensgeld für schlecht ausgeführtes Tattoo
Ein mangelhaft ausgeführtes Tattoo kann den Tätowierer zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichten, ohne dass er zur Nachbesserung berechtigt ist. Hierauf hat der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm mit Beschluss vom 05.03.2014 unter Bezugnahme auf eine zutreffende erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Bochum hingewiesen.