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Der Führer eines Kraftfahrzeuges hat dafür Sorge zu tragen, dass ein im Fahrzeug befördertes Kind während der gesamten Fahrt vorschriftsmäßig gesichert ist und bleibt. Im gebotenen Umfang hat er dies während der gesamten Fahrt zu kontrollieren. Unter Hinweis auf diese verkehrsrechtlichen Sorgfaltspflichten hat der 5. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm mit Beschluss vom 05.11.2013 die verkehrsordnungswidrigkeitsrechtliche Verurteilung eines 44 Jährigen aus Recklinghausen durch das Amtsgericht Marl bestätigt.