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Erbrecht

Erben und Vererben ist oft ein heikles Thema, denn wer spricht schon gerne über den Tod und die entsprechenden Folgen. Die Fälle, in denen die reiche Erbtante unerwartet verstirbt und glücklichen Erben ein ebenso unerwartet großes Vermögen vererbt, sind eher die Ausnahme.


In der Regel sind mit dem Erbfall zunächst einmal viel menschliches Leid und Trauer verbunden. In dieser Situation muss sich der Erbe dann auch noch mit organisatorischen und behördlichen Angelegenheiten auseinandersetzen. Daher ist das richtige Verhalten des Erblassers zu Lebzeiten die wichtigste Hilfestellung für die späteren Erben.
Welche im Einzelnen für Ihre Lebenssituation abgestimmten Möglichkeiten der Vorsorge gibt und wie diese realisiert werden können, kann bei einem persönlichen Gespräch mit dem Anwalt erörtert werden. Auch hier steht Ihnen das umfangreiche Wissen der Kanzlei zur Verfügung.

Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem folgende Bereiche:

  • Beratung
  • Erstellung eines Testamentes unter Abstimmung der persönlichen Verhältnisse
  • Erstellung eines Erbvertrages
  • Beantragung eines Erbscheines
  • Pflichtteilsberechung
  • Geltendmachung des Pflichtteilsanspruches
  • Erstellung von Vorsorgeverfügungen
  • Erstellung einer Patientenverfügung