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IT-Recht

IT-Recht ist die Kurzform für Informationstechnologierecht oder auch Informationsrecht. Damit wird zusammenfassend das Recht der elektronischen Datenverarbeitung bezeichnet.

Wir beraten Sie in diesem Rechtsbereich in allen Rechtsfragen des E-Commerce. Dazu gehören beispielsweise Verbraucherverträge (B2C - Business-to-Consumer), die weitgehend durch das Fernabsatzrecht des BGB (§§ 312b ff. BGB) geprägt sind. E-Commerce umfasst außerdem unter anderem Internetauktionen, Internetplattformen, Web 2.0, Communities und Social Media sowie generell alle Verträge zwischen Unternehmen (B2B - Business-to-Business), die über elektronische Medien abgeschlossen werden.

Wegen des grenzüberschreitenden Charakters der Informationstechnologien, insbesondere des Internets, ist das Internationale Privatrecht (IPR) in diesem Bereich eine besonders relevante Materie. Sie regelt, welchem Recht (z.B. deutschem, us-amerikanischem oder sonstigem nationalen Recht) ein Vertrag unterliegt, bzw. nach welchem Recht andere Rechtsfragen zu entscheiden sind.

Unsere Tätigkeit umfasst dabei beispielsweise folgende Sachgebiete:

  • Vertragsrecht, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGBs
  • Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business)
  • Immaterialgüterrecht, einschließlich Bezügen zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht
  • Recht des Datenschutzes und der Sicherheit, einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifische Besonderheiten
  • Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste

Im It-Recht unterstütz Sie Rechtsanwalt Fabian Völker.