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Baurecht

Sobald es um Geld geht, sind alle Projekte gleich. Dies betrifft den Tief- bzw. Hochbau genauso wie ein Klein- oder Großprojekt. Sowohl der kaufmännische als auch der technische Bereich sind betroffen, wenn der Auftragnehmer Mehrforderungen hat. Die Tätigkeiten eines Anwalts im Baurecht sind vielfältig und umfassend. 

 

Bei der entsprechenden Erarbeitung des Sachverhaltes benötigen wir als Anwälte die Hilfe des Mandanten.

Gerade weil der Techniker technisch funktions- und lösungsorientiert denkt und der Kaufmann anhand der Angaben des Technikers eine Kostenkalkulation vornimmt, sind die einzelnen Sichtweisen auf einen bestimmten Bereich gemünzt und erfassen daher nicht das für den Mandanten wichtige Problem. Dementsprechend wird der Jurist folgende Fragen stellen:

  • Zu welcher Leistung ist der Auftragnehmer vertraglich verpflichtet?
  • Bis wann
  • Unter welchen vertraglich vorgegebenen Umständen?
  • Mit welchen Produktionsmitteln?
  • Zu welchen Anordnungen ist der Auftraggeber berechtigt?
  • Welche Behinderungen waren einzukalkulieren? Waren diese kalkulierbar ? usw.

Schließlich hat der Anwalt einzig und allein Interesse daran, was sich tatsächlich ereignet hat und unter welche vertraglichen und gesetzlichen Kategorien sich das Geschehene zugunsten des Mandanten einordnen lässt. Der Sachverhalt ist entscheidend. Und dafür braucht der Anwalt die Antworten aller Beteiligten.

 

Im Bereich des Bau- und Architektenrecht unterstütz Sie Rechtsanwalt Thomas Dittmar.