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Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist eine Teilmaterie des öffentlichen Rechts.
Es regelt insbesondere die Rechtsbeziehung des Staates zu seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander.
Genauso vielseitig wie es Behörden und Gesetze im Bereich der Verwaltung gibt, ist dieses Rechtsgebiet.

Möchten Sie gegen einen Bescheid einer Behörde vorgehen, bewegen Sie sich auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts und sollten gerade vor dem Hintergrund der Fülle von Gesetzen und Verordnungen anwaltlichen Rat einholen.
Gerne stehen wir Ihnen zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem folgende Bereiche:

  • Beratung
  • Einlegung eines Widerspruches gegen Verwaltungsbescheide
  • Durchführung des Widerspruchsverfahrens
  • Führung der Korrespondenz mit den betreffenden Behörden
  • Einsichtnahme in die Verwaltungsakten
  • Gerichtliche Durchsetzung der verwaltungsrechtlichen Ansprüche