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Der Führer eines Kraftfahrzeuges hat dafür Sorge zu tragen, dass ein im Fahrzeug befördertes Kind während der gesamten Fahrt vorschriftsmäßig gesichert ist und bleibt. Im gebotenen Umfang hat er dies während der gesamten Fahrt zu kontrollieren. Unter Hinweis auf diese verkehrsrechtlichen Sorgfaltspflichten hat der 5. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm mit Beschluss vom 05.11.2013 die verkehrsordnungswidrigkeitsrechtliche Verurteilung eines 44 Jährigen aus Recklinghausen durch das Amtsgericht Marl bestätigt.

Wer eine rote Ampel über einen nicht durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich – hier ein Tankstellengelände – umfährt, begeht keinen Rotlichtverstoß. Das hat der 1. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm mit Beschluss vom 02.07.2013 unter Abänderung eines Urteils des Amtsgerichts Dortmund entschieden.