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Eine wegen eines Fehlers bei der Mindestpreisangabe abgebrochene EbayAuktion begründet auch bei einem vorhandenen Gebot keinen Vertragsschluss, weil das Angebot nach den Ebay-Bedingungen zurückgezogen werden konnte. Das hat der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 04.11.2013 entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Paderborn bestätigt.