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Die katholische Bonifatius-Grundschule der Stadt Paderborn darf die Schulaufnahme eines muslimischen Schulanfängers ablehnen, weil seine Eltern die Teilnahme am katholischen Religionsunterricht und an Schulgottesdiensten verweigern. Mit diesem Eilbeschluss hat der 19. Senat des Oberverwaltungsgerichts am 4. September 2013 einen gleichlautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden bestätigt.