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Die Liste ist lang und der Wähler vielleicht noch unentschlossen – da ist ein Kreuz auf dem Stimmzettel schnell falsch gesetzt. Wer in der Wahlkabine nun versucht nachzubessern, läuft Gefahr, dass seine Stimme für ungültig erklärt wird. Auch wenn die Theorie einfach klingt, die Praxis ist offenbar kompliziert. Bei der letzten Bundestagswahl konnten 760 000 Stimmen nicht zugeteilt werden, weil sie nicht eindeutig auf dem Stimmzettel notiert waren. Das Bundeswahlgesetz bestimmt dabei sehr genau, wann ein Stimmzettel ungültig ist: