Telefon

(+49) 0 23 02 / 20 28 90

Öffnungszeiten

Weil es der Fahrer seines Sattelzuges bei einem Notstopp auf der Autobahn versäumte, ein Warndreieck aufzustellen, erhält der klagende Fahrzeughalter nur 50% seines Schadens ersetzt, der durch den - aus Unaufmerksamkeit seines Fahrers - auffahrenden Sattelzug des Beklagten verursacht wurde. Das hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 29.10.2013 unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts Münster entschieden.