Wegen des grenzüberschreitenden Charakters der Informationstechnologien, insbesondere des Internet, ist das Internationale Privatrecht (IPR) in diesem Bereich eine besonders relevante Materie. Sie regelt, welchem Recht (z.B. deutschem, us-amerikanischem oder sonstigem nationalen Recht) ein Vertrag unterliegt, bzw. nach welchem Recht andere Rechtsfragen zu entscheiden sind.
Unsere Tätigkeit umfasst dabei beispielsweise folgende Sachgebiete:
- Vertragsrecht, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGBs,
- Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business),/li>
- Immaterialgüterrecht, einschließlich Bezügen zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht,
- Recht des Datenschutzes und der Sicherheit, einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifische Besonderheiten,
- Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste