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Urlaub - die bekanntlich schönste Zeit des Jahres.
Damit kein Albtraum daraus wird, sollte man wissen, welche Rechte einem zustehen. Das Reiserecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen den Reisenden und dem Reiseveranstalter auf der Basis des geschlossenen Reisevertrages.


Wir informieren Sie umfassend über die Ihnen zustehenden Rechte.
Da es leider nicht immer Positives nach der Rückkehr zu berichten gibt, stehen wir Ihnen insbesondere bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche in folgenden Bereichen zur Verfügung:

  • Stornierungen
  • Reklamationen
  • Reiserücktritt
  • Verspätungen der Verkehrsmittel
  • Gepäckverlust
  • Reisemängel und Schadensersatz

Hierbei müssen Sie beachten, dass Reisemängel unverzüglich der Reiseleitung vor Ort mitgeteilt und von dieser schriftlich bestätigt werden sollten.

Gelesen 4220 mal Letzte Änderung am Montag, 27 Mai 2013 11:25
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