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Heizöl-Bestellung kann widerrufen werden
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Heizöl-Bestellung kann widerrufen werden

Verbraucher können eine Online-Bestellung von Heizöl nun doch widerrufen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Bei „Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Heizöl“ sei das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht ausgeschlossen, heißt es in dem Urteil des BGH(Az. VIII ZR 249/14). Damit widersprach der BGH unteren Gerichten.

Laut Urteil können Verbraucher überraschend die Bestellung von Heizöl nach den gleichen Regeln stornieren, wie sie etwa für den Kauf von Kleidung oder Elektrogeräten per Telefon oder Internet gelten. Verbraucher können auf Grundlage dieses Urteils Heizölbestellungen jederzeit innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist problemlos widerrufen.

Voraussetzung ist, dass die Ware noch nicht im Tank ist und dass die Verbraucher per Fax, Telefon oder via Internet bestellt haben. Interessant wird ein solcher Widerruf für den Verbraucher, wenn nach der Bestellung die Preise weiter sinken.

Mit dem Urteil kippt der BGH eine Entscheidung des Landgerichts Bonn. Dieses hatte ein Widerrufsrecht verneint, weil es sich bei Heizöl um eine Ware handele, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliege. Der BGH betonte nun jedoch: „Der Erwerb von Heizöl durch den Verbraucher weist keinen spekulativen Kern auf.“ Das Geschäft diene dem Verbraucher normalerweise zur Eigenversorgung und nicht dazu, durch Weiterverkauf einen finanziellen Gewinn zu erzielen. Zwar ermögliche das Widerrufsrecht dem Verbraucher, sich von dem Fernabsatzvertrag zu lösen, wenn der Heizölpreis innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist fällt. Diese Risikoverteilung sei jedoch „hinzunehmen“, entschied der 8. Zivilsenat des BGH.

Bildquelle: RainerSturm  / pixelio.de

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