Ein unter Bewährung stehender Verurteilter kann mit Facebook-Einträgen so gegen ein ihm auferlegtes Kontaktaufnahmeverbot verstoßen, dass der Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung gerechtfertigt ist. Das hat der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 07.05.2015 entschieden und damit den erstinstanzlichen Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bielefeld bestätigt. Gegen den 1979 geborenen Verurteilten…