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Das Bundesarbeitsgericht (BAG)bestätigt in einem am Mittwoch, 20. August 2014 veröffentlichten Beschluss, dass der Arbeitgeber als Sachmittel für die Betriebsratsarbeit ein Fachzeitschriften-Abo zu bezahlen habe.

Den Hinweis des Arbeitgebers, der Betriebsrat könne benötigte Informationen alternativ auch mit Hilfe des Internets erhalten, ließen die Vorinstanzen sowie das BAG nicht gelten. Im konkreten Fall ging es um ein Abonnement der Zeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“.