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Fabian Völker

Fabian Völker

Wer auf deutschen Autobahnen mit seinem Pkw - insbesondere bei Dunkelheit - die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h mit 200 km/h um rund 60 % und damit massiv überschreitet, führt zu Gunsten seines eigenen schnellen Fortkommens den Spielraum zur Vermeidung eines Unfalls nahezu gegen Null zurück. Eine solche Geschwindigkeit ermöglicht es in der Regel nicht mehr, Unwägbarkeiten in der Entwicklung von Verkehrssituationen rechtzeitig zu erkennen und sich darauf einzustellen. Auch bei einem schwerwiegenden Verkehrsverstoß des Unfallgegners führt dies zu einer Mithaftung, im vorliegenden Fall in Höhe einer Quote von 40 % der Schadenssumme.

Fehlendes Enteisungsmittel für Flugzeuge begründet keine außergewöhnlichen Umstände im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung. Das hat der 2. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts mit Urteil vom 19. November 2013 entschieden.

Weil es der Fahrer seines Sattelzuges bei einem Notstopp auf der Autobahn versäumte, ein Warndreieck aufzustellen, erhält der klagende Fahrzeughalter nur 50% seines Schadens ersetzt, der durch den - aus Unaufmerksamkeit seines Fahrers - auffahrenden Sattelzug des Beklagten verursacht wurde. Das hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 29.10.2013 unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts Münster entschieden.

RuhrAdvokaten - Ihre Anwaltskanzlei  für Strafrecht, die Sie (außer)gerichtlich vertritt und vertrauensvoll berät

 

Ihre Anwälte in Witten

Wer Beschuldigter in einem Strafverfahren ist, befindet sich zumeist in einer für ihn völlig fremden und bedrohlichen Situation, deren Meisterung Auswirkungen auf viele Bereiche seines weiteren Lebens haben kann. Man sieht sich einer übermächtigen Ermittlungsbehörde gegenüber deren Handlungs- und Verfahrensweise für den Außenstehenden nur schwer durchschaubar ist.

Aus diesem Grund sind wir bestrebt, unseren Mandanten möglichst schon im Ermittlungsverfahren nicht nur zu beraten, sondern Sie auch mit dem Ablauf des Verfahrens und dessen Auswirkungen vertraut zu machen. Vor Eintritt in eine Hauptverhandlung ist es uns wichtig zu vermitteln, wie Entscheidungsprozesse im Strafverfahren ablaufen und in welcher Weise Auftreten und eigenes Aussageverhalten diese beeinflussen können.

Wir begleiten Sie bei Bedarf zu polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Vernehmungen.

 

Rufen Sie uns an: 0 23 02 / 20 28 90

 

Unsere Kanzlei berät und vertritt sie außergerichtlich und gerichtlich in folgenden Gebieten:

  • Verteidigung in Ermittlungs- & Strafverfahren
  • Pflichtverteidigung
  • Jugendstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Strafvollzugsrecht
  • Untersuchungshaft
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Nebenklägervertretung
  • Körperverletzungs- und Tötungsdelickt
  • Fälschungsdelikte
  • Vermögensdelikte (Diebstahl, Raub, Betrug)
  • Brandstiftungsdelikte

 

Richtiges Verhalten im Notfall

Haben Sie eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter erhalten, sollten Sie keine Angaben zum erhobenen Vorwurf machen, bevor wir für Sie Einsicht in die Ermittlungsakte erhalten haben. Erst danach kann entschieden werden, ob die Abgabe von Erklärungen sinnvoll ist und welchen Inhalt diese haben sollten.

Im Falle einer Festnahme oder bei Ihnen eine Hausdurchsuchung müssen Sie Ruhe bewahren und sollten nur Angaben zu Ihren Personalien machen. Verlangen Sie die Möglichkeit, einen Strafverteidiger anzurufen. Die Polizei muss Ihnen dann Gelegenheit geben uns zu kontaktieren, bevor Sie zur Sache befragt werden.

Überlassen Sie nichts dem Zufall, wenn es um die Schuldfrage geht, steht Ihre persönliche oder materielle Freiheit auf dem Spiel!

Informieren Sie sich jetzt: 0 23 02 / 20 28 90

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol selbst dann regelmäßig eine mangelnde Fahreignung begründet, wenn die Einnahme der Substanzen nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr steht.

Ein Kind kann von seinen Eltern keinen Unterhalt verlangen, soweit es seinen Unterhaltsbedarf durch BAföG-Leistungen decken kann, auch wenn diese zum Teil als Darlehn gewährt werden. Das hat der 2. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm mit Beschluss vom 26.09.2013 entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts – Familiengericht – Bottrop bestätigt.

Mittels Facebook übermittelte Drohungen können ein Verbot der Kontaktaufnahme und Näherung nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) rechtfertigen. Das hat der 2. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm mit Beschluss vom 23.04.2013 entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts – Familiengerichts – Gladbeck bestätigt.

Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob ein Mieter zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn er eine in neutralen Farben gestrichene Wohnung mit einem farbigen Anstrich versieht und so an den Vermieter zurückgibt.

Der Ton einer Diskussion kann manchmal etwas rauer sein - zum Beispiel in der Politik oder am Biertisch. Im Internet aber überschreiten manche Meinungsäusserungen die Grenze hin zur Beleidigung. Und immer häufiger laufen User mit dem einen oder anderen Kommentar sogar in die Gefahr, eine Straftat zu begehen.

Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Rechtsfrage entschieden, ob ein von einem Ehegatten in dem Zeitraum zwischen Trennung und Zustellung des Scheidungsantrags gemachter Lottogewinn im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen ist.

Die Beteiligten schlossen im Juli 1971 die Ehe, aus der drei mittlerweile erwachsene Kinder hervorgegangen sind. Sie trennten sich im August 2000. Spätestens seit dem Jahr 2001 lebt der Antragsgegner mit seiner jetzigen Partnerin zusammen. Im November 2008 erzielte er zusammen mit seiner Lebensgefährtin einen Lottogewinn von insgesamt 956.333,10 €. Auf den der Antragstellerin am 31. Januar 2009 zugestellten Scheidungsantrag wurde die Ehe durch Verbundurteil vom 23. Oktober 2009 rechtskräftig geschieden, der Versorgungsausgleich geregelt und der Antragsgegner zur Unterhaltsleistung an die Antragstellerin bis März 2014 verpflichtet.