Hier besteht Abmahngefahr für Gewerbetreibende und Freiberufler, deshalb sollten Nutzer eines solchen Profils bei Xing zügig reagieren und ein Impressum einbinden. Zwar ist unter Experten umstritten, ob bei Xing-Profilen tatsächlich von einer "Geschäftstätigkeit" im Sinne des UWG gesprochen werden kann. Dennoch wird bereits eine neue Abmahnwelle befürchtet, die vor allem Gewerbetreibende und Freiberufler treffen dürfe. Es wird deshalb empfohlen, vorsorglich ein Impressum in das eigene Xing-Profil einzubinden. Die entsprechende Möglichkeit besteht: Persönliches Profil aufrufen und ganz unten rechts den – recht klein gehaltenen – Link "Impressum bearbeiten" auswählen.
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