Als Fachanwältin für Arbeitsrecht hat Rechtsanwältin Dittmar besondere Kenntnisse im
- Individualarbeitsrecht (z.B. Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz, betrieblichen Altersversorgung, Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen und Grundzüge des Arbeitsförderungs- und des Sozialversicherungsrechts)
 - Kollektives Arbeitsrecht (z.B. Tarifvertragsrecht, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht und Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts) und
 - Verfahrensrecht.
 
Weiter erbrachte Rechtsanwältin Judith Dittmar für den Erwerb des Titels Fachanwalt für Arbeitsrecht den Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen.