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Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber auf allen Gebieten des Arbeitsrechts. 
Unsere Tätigkeit umfasst die Beratung so wie die gerichtliche und außergerichliche Durchsetzung Ihrer Interessen, sowie es das rechtliche Verhältnis zwischen dem einzelnen Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer betrifft.
Wir überprüfen die arbeitsvertraglichen Pflichten der Vertragsparteien, geben Ihnen Rechtsrat beim Zustandekommen des Arbeitsvertrages und sind gerade zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung verlässliche und erfahrene Vertreter Ihrer Interessen.

Unsere Rechtsanwälte befassen sich darüber hinaus mit der Rechtsvertretung und Schulung von Betriebsräten.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt findet sich auf dem Rechtsgebiet der arbeitsrechtlichen Interessengemeinschaften,
wie den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, dem Tarifvertragsrecht sowie dem Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben.

Unser Leistungsspektrum im Arbeitsrecht umfasst insbesondere folgende Bereiche:

  • Fertigung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
  • Fertigung und Überprüfung von Arbeitszeugnissen
  • Beratung und Vertretung bei Kündigungen und Kündigungsschutzklagen
  • Prüfung und Durchsetzung von Entgeltansprüchen
  • Beratung und Verhandlungsführung bei Abfindungsansprüchen
  • Beratung und Verhandlung im Zusammenhang mit dem Betriebsverfasssungs-, Personalvertretungs-, Tarif- und Mitbestimmungsrecht
  • Schulungsveranstaltungen für Betriebsräte (Link)
  • Durchsetzung von Versetzungsgesuchen oder Schadensersatzansprüchen im Falle von „Mobbing“
  • Durchführung von Entfristungsklagen bei mehrmaligen Befristungen eines Arbeitsverhältnisses
  • Beratung und Rechtsverfolgung bei Fragen der Umgruppierung, Eingruppierung in eine tarifliche / außertarifliche Gehaltsstruktur
Gelesen 4750 mal Letzte Änderung am Montag, 27 Mai 2013 11:23
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